Unter dem Motto »Der kann es« stellen sich unser Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten, Cem Özdemir, und die Landtagskandidatinnen für die beiden Wahlkreise Freiburg I und Freiburg II, Daniela Evers und Nadyne Saint-Cast, im Paulussaal in Freiburg vor. Beginn 19.00 Uhr, Einlass ab 18.00 Uhr.
Wir freuen uns, unseren Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Cem Özdemir, begrüßen zu dürfen. Gemeinsam mit unseren Kandidatinnen Nadyne Saint-Cast und Daniela Evers ist er live im Paulussaal zu erleben.
- Uhrzeit: 19:00 Uhr
- Ort: Paulussaal
- Einlass: 18:00 Uhr
- Ende: voraussichtlich 20:30 Uhr
- Anfahrt:
- Die nächsten VAG-Haltestellen heißen „Johanneskirche“ oder „Holzmarkt“
- Parkhäuser in der näheren Umgebung: Tiefgarage der Universität und die Schwabentorgarage
Wichtige Hinweise:
- Bitte beachtet die Anweisung bezüglich verbotener Gegenstände und Größe von Gepäckstücken. Größeres Gepäck ist im Veranstaltungssaal nicht gestattet und muss an der Garderobe abgegeben werden. Weitere Informationen finden sich unten.
- Vor dem Paulussaal steht ab 16 Uhr der „Kaffee Einsatzwagen“ für euch bereit. Bitte denkt an warme Kleidung, da ihr möglicherweise lange in der Warteschlange steht.
- Im Veranstaltungssaal stehen insgesamt 880 Sitzplätze zur Verfügung. Bitte rückt zusammen und lasst keine Plätze frei. Aufgrund der begrenzten Kapazität und der hohen erwarteten Teilnehmendenzahl bitten wir ausdrücklich darum, keine Plätze zu reservieren.
- Eine Gebärdendolmetscherin ist vor Ort. Taube Menschen sowie Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen bitten wir, sich vorab per Mail in der Geschäftsstelle zu melden.
Sicherheitsmaßnahmen: Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper und Koffer, die größer als etwa DIN A4 sind, dürfen nicht mit in den Veranstaltungssaal genommen werden und müssen an der Garderobe abgegeben werden.
Außerdem dürfen folgende Gegenstände nicht mitgeführt werden:
- Waffen jeglicher Art oder Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können
- Gassprühflaschen, ätzende und färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Hygieneartikel)
- pyrotechnische Erzeugnisse und feuergefährliche Gegenstände
- mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfare)
- Laserpointer, Taschenlampen, Leuchtstäbe, Knicklichter
- sperrige Gegenstände z.B. Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle
- Fahnen- und Transparentstangen
- Stoffe und Zubereitungen entsprechend des Betäubungsmittelgesetzes
- Stockschirme („Knirpse“ sind gestattet)
- Helme (Fahrrad‑, Motorrad‑, etc.), Skateboards und sonstiges Sportequipment
- Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen beinhalten
- großflächige Spruchbänder (max. 0,6 m²), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Konfetti, etc.
Wir freuen uns auf euren Besuch!